Nach den Bestimmungen des Hundeführerscheins für HundehalterInnen in Wien galten früher untenstehende Hunderassen als sogenannte Kampfhunde. Da Hundekämpfe mittlerweile in fast allen Staaten der Erde verboten sind, hat sich nunmehr der Begriff Listenhunde durchgesetzt.
Auch Mischlinge aus den oben genannten Rassehunden fallen unter die Bestimmung der Verordnung. Unklar ist jedoch, wie der genetische "Listenhund-Anteil" in der Praxis dann bewertet wird. Hier besteht bisweilen ein juristischer Klärungsbedarf.
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